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   OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16 [AktE]   

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OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16 [AktE] (https://dejure.org/2017,66985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2017 - 26 W 10/16 [AktE] (https://dejure.org/2017,66985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2017 - 26 W 10/16 [AktE] (https://dejure.org/2017,66985)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2016 - 26 W 17/13

    Berücksichtigung der Mieterträge eines Immobilienunternehmens bei der Bewertung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Dabei ist - wie die Bandbreite der ermittelten Marktrisikoprämien zeigt - eine empirisch genaue Festlegung nach dem aktuellen Stand der Wirtschaftswissenschaften nicht möglich, was darauf zurückzuführen ist, dass diese sich - wie auch der Sachverständige O. hervorgehoben hat (S. 130 ff. Gutachten) - insbesondere in der Länge des gewählten Ermittlungszeitraums, der Behandlung von "Ausreißern" und der Art der Bildung der Durchschnittsrendite sowie der Festlegung der Haltedauer unterscheiden und die Methodik zur Ermittlung in der Wirtschaftswissenschaft und der Bewertungspraxis nicht abschließend geklärt ist (vgl. nur Senat, Beschluss v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864; Beschluss v. 04.07.2012 - I-26 W 8/10 (AktE) - Rn. 52, juris m.w.N.; ebenso BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 27.01.2015 - EnVR 37/13 - Rn. 29 ff., ZNER 2015, 133 ff.-"ONTRAS Gastransport GmbH").

    Zu Recht hat das Landgericht den pauschalen Einwand, ein Wachstum unterhalb der jährlich zu erwartenden Inflationsrate sei widersprüchlich und führe zwangsläufig zu einer "Schrumpfung" des Unternehmens, nicht für durchgreifend erachtet (so auch Senat, Beschluss v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864 ff.; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 15.10.2013 - 20 W 3/13 - Rn. 149;,v. 5.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 231; v. 10.10.2011 - 20 W 7/11 - Rn. 445, jeweils juris).

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2012 - 26 W 8/10

    Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich der Ermittlung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Dabei ist - wie die Bandbreite der ermittelten Marktrisikoprämien zeigt - eine empirisch genaue Festlegung nach dem aktuellen Stand der Wirtschaftswissenschaften nicht möglich, was darauf zurückzuführen ist, dass diese sich - wie auch der Sachverständige O. hervorgehoben hat (S. 130 ff. Gutachten) - insbesondere in der Länge des gewählten Ermittlungszeitraums, der Behandlung von "Ausreißern" und der Art der Bildung der Durchschnittsrendite sowie der Festlegung der Haltedauer unterscheiden und die Methodik zur Ermittlung in der Wirtschaftswissenschaft und der Bewertungspraxis nicht abschließend geklärt ist (vgl. nur Senat, Beschluss v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864; Beschluss v. 04.07.2012 - I-26 W 8/10 (AktE) - Rn. 52, juris m.w.N.; ebenso BGH, Kartellsenat, Beschluss v. 27.01.2015 - EnVR 37/13 - Rn. 29 ff., ZNER 2015, 133 ff.-"ONTRAS Gastransport GmbH").

    Empirische Untersuchungen belegen, dass das Gewinnwachstum deutscher Unternehmen in der Vergangenheit regelmäßig hinter der Inflation zurückgeblieben ist, weil es den Unternehmen nicht gelungen ist, die Kostensteigerungen vollständig auf die Absatzseite abzuwälzen (vgl. dazu nur Senat, Beschluss v. 04.07.2012 - I-26 W 8/10 (AktE) Rn. 68; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss v. 18.12.2009.20 W 2/08, S. 43; Riegger/Gayk, a.a.O., Rn. 45 m.w.N.).

  • BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14

    Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie - wie auch die Bestimmung der Risikoprämie unter Zuhilfenahme des CAPM - daher stets nur eine mit Zweifeln behaftete Schätzung sein (vgl. BGH, Beschluss v. 29.09.2015 - II ZB 23/14, Rn. 49; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016-12a W 2/15 Rn. 68, juris).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Zu Recht hat das Landgericht den pauschalen Einwand, ein Wachstum unterhalb der jährlich zu erwartenden Inflationsrate sei widersprüchlich und führe zwangsläufig zu einer "Schrumpfung" des Unternehmens, nicht für durchgreifend erachtet (so auch Senat, Beschluss v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864 ff.; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 15.10.2013 - 20 W 3/13 - Rn. 149;,v. 5.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 231; v. 10.10.2011 - 20 W 7/11 - Rn. 445, jeweils juris).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Empirische Untersuchungen belegen, dass das Gewinnwachstum deutscher Unternehmen in der Vergangenheit regelmäßig hinter der Inflation zurückgeblieben ist, weil es den Unternehmen nicht gelungen ist, die Kostensteigerungen vollständig auf die Absatzseite abzuwälzen (vgl. dazu nur Senat, Beschluss v. 04.07.2012 - I-26 W 8/10 (AktE) Rn. 68; ebenso OLG Stuttgart, Beschluss v. 18.12.2009.20 W 2/08, S. 43; Riegger/Gayk, a.a.O., Rn. 45 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Sie hält sich im Rahmen der Werte, mit denen die Marktrisikoprämie für vergleichbare Stichtage in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung geschätzt worden ist (Senat, Beschluss v. 20.06.2016 - I-26 W 3/14 (AktE) n.v.: 4,5 % vor Steuern, Stichtag November 2002; v. 3.09.2012 - I-26 W 2/12 (AktE) - Rn. 28 f.: 4,5 %, Stichtag April 2003, juris; OLG Stuttgart, Beschluss v. 16.02.2007 - 20 W 6/06, AG 2007, 209 - Rn. 40: 4,5 %, Stichtag Dezember 2002, juris).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2013 - 20 W 6/10

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Zu Recht hat das Landgericht den pauschalen Einwand, ein Wachstum unterhalb der jährlich zu erwartenden Inflationsrate sei widersprüchlich und führe zwangsläufig zu einer "Schrumpfung" des Unternehmens, nicht für durchgreifend erachtet (so auch Senat, Beschluss v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864 ff.; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 15.10.2013 - 20 W 3/13 - Rn. 149;,v. 5.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 231; v. 10.10.2011 - 20 W 7/11 - Rn. 445, jeweils juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Entscheidend ist, ob und in welcher Weise das konkrete Unternehmen aufgrund der Unternehmensplanung, der Erwartungen an den Markt und die Inflation in der Lage sein wird, nachhaltige Wachstumserwartungen zu erfüllen; die Geldentwertungsrate kann dabei nur ein erster Anhalt sein (vgl. Senat, Beschluss v. 27.05.2009 - I-26 W 5/07 (AktE), WM 2009, 2220 ff. - Rn. 126 m.w.N.; Paulsen, a.a.O., § 305 AktG Rn. 134).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2016 - 12a W 2/15

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Gerichtliche Festsetzung einer angemessenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Solange die wirtschaftswissenschaftliche Diskussion andauert, kann die Marktrisikoprämie - wie auch die Bestimmung der Risikoprämie unter Zuhilfenahme des CAPM - daher stets nur eine mit Zweifeln behaftete Schätzung sein (vgl. BGH, Beschluss v. 29.09.2015 - II ZB 23/14, Rn. 49; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.05.2016-12a W 2/15 Rn. 68, juris).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 20 W 3/13

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Angemessenheit einer Abfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 26 W 10/16
    Zu Recht hat das Landgericht den pauschalen Einwand, ein Wachstum unterhalb der jährlich zu erwartenden Inflationsrate sei widersprüchlich und führe zwangsläufig zu einer "Schrumpfung" des Unternehmens, nicht für durchgreifend erachtet (so auch Senat, Beschluss v. 15.08.2016 - I-26 W 17/13 (AktE), AG 2016, 864 ff.; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 15.10.2013 - 20 W 3/13 - Rn. 149;,v. 5.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 231; v. 10.10.2011 - 20 W 7/11 - Rn. 445, jeweils juris).
  • BGH, 27.01.2015 - EnVR 37/13

    Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2012 - 26 W 2/12

    Gerichtliche Bestimmung eines angemessenen Ausgleichs wegen des in einer

  • LG Köln, 09.03.2016 - 82 O 231/05

    Squeeze-out bei der Felten & Guillaume AG: Keine gerichtliche Anhebung der

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.04.2017 - 26 W 10/16   

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https://dejure.org/2017,94274
OLG Köln, 27.04.2017 - 26 W 10/16 (https://dejure.org/2017,94274)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2017 - 26 W 10/16 (https://dejure.org/2017,94274)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2017 - 26 W 10/16 (https://dejure.org/2017,94274)
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